Allgemeine Geschäftsbedingungen

Umfang des Förderauftrages / Stellvertretung  

1.1 Der genaue Umfang eines Förderauftrages wird individuell vertraglich festgelegt.  

  

1.2 Prabh Chohan darf Aufgaben teilweise oder vollständig an Dritte delegieren. Die Bezahlung dieser Dritten erfolgt ausschließlich durch Prabh Chohan. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und den beauftragten Dritten.  

  

Sicherung der Unabhängigkeit  

2.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.  

  

2.2 Beide Parteien treffen alle notwendigen Maßnahmen, um die Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und/oder Mitarbeiter von Prabh Chohan. zu wahren. Dies gilt besonders für Angebote des Auftraggebers zur Anstellung oder Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.  

  

Schutz des geistigen Eigentums  

3.1 Urheberrechte an den von Prabh Chohan und ihren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten erstellten Werken verbleiben bei Prabh Chohan. Diese Werke dürfen vom Auftraggeber nur für die im Vertrag festgelegten Zwecke verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung ohne ausdrückliche Zustimmung von Prabh Chohan ist nicht gestattet.  

  

3.2 Der Auftraggeber darf ohne schriftliche Zustimmung von Prabh Chohan im gleichen Geschäftsfeld nicht selbständig tätig werden oder ein entsprechendes Gewerbe anmelden. Sollte keine Einigung erzielt werden, ist dies dem Auftraggeber untersagt.  

  

3.3 Ein Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Prabh Chohan zur sofortigen Vertragsauflösung und Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.  

  

Aufklärungspflicht des Auftraggebers  

4.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Rahmenbedingungen an seinem Geschäftssitz eine störungsfreie Erfüllung des Förderauftrags ermöglichen.  

  

4.3 Der Auftraggeber stellt Prabh Chohan alle für den Förderauftrag notwendigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und informiert über alle relevanten Vorgänge und Umstände.  

  

4.4 Der Auftraggeber informiert seine Mitarbeiter und gegebenenfalls den Betriebsrat über die Unterstützung durch Prabh Chohan  

  

Geheimhaltung / Datenschutz  

5.1 Prabh Chohan verpflichtet sich zur absoluten Vertraulichkeit über alle geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers.  

  

5.2 Diese Vertraulichkeit erstreckt sich auch auf alle Informationen und Umstände, die im Zusammenhang mit der Erstellung der Förderanträge bekannt werden.  

  

5.3 Prabh Chohan darf vertrauliche Informationen an Gehilfen und Partner weitergeben, muss aber sicherstellen, dass diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.  

  

5.4 Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Vertragsende weiter. Ausnahmen gelten nur bei gesetzlicher Aussagepflicht.  

  

5.5 Prabh Chohan  darf personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragszwecks verarbeiten, sofern der Auftraggeber dafür die erforderlichen Zustimmungen eingeholt hat.  

  

Honorar  

6.1 Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen erhält Prabh Chohan ein Honorar gemäß der Vereinbarung. Zwischenabrechnungen und Akontozahlungen sind entsprechend dem Arbeitsfortschritt möglich.  

  

6.2 Prabh Chohan stellt eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung aus.  

  

6.4 Sollte der Auftraggeber den Auftrag aus eigenen Gründen abbrechen, bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen.  

  

6.6 Prabh Chohan übernimmt keine Haftung für Förderprogramme, deren Mittel ausgeschöpft sind oder aus anderen Gründen beendet werden.  

  

6.8 Bei Zahlungsverzug behält sich Prabh Chohan vor, Mahngebühren von 20.00.- Euro zu erheben.  

  

Elektronische Rechnungslegung  

7.1 Prabh Chohan ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.  

  

Dauer des Vertrages  

8.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.  

  

8.2 Der Vertrag kann aus wichtigen Gründen jederzeit von beiden Seiten ohne Kündigungsfrist gelöst werden, z.B. bei Vertragsverletzungen oder Zahlungsunfähigkeit.  

  

Gewährleistung  

9.1 Prabh Chohan ist berechtigt und verpflichtet, bekanntgewordene Mängel zu beheben und den Auftraggeber darüber zu informieren.  

  

9.2 Ansprüche des Auftraggebers verfallen sechs Monate nach Erbringung der Leistung.  

  

Haftung / Schadenersatz  

10.1 Prabh Chohan haftet für Schäden nur bei grobem Verschulden. Dies gilt auch für Dritte, die von Prabh Chohan beauftragt wurden.  

  

10.2 Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und spätestens innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.  

  

10.3 Der Auftraggeber muss den Nachweis erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Prabh Chohan zurückzuführen ist.  

  

10.4 Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber Dritten werden an den Auftraggeber abgetreten.  

10.5 Prabh Chohan übernimmt keine Haftung, falls Förderanträge abgelehnt werden oder Fördermittel nicht bewilligt werden.

  

Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich  

11.1 Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Prabh Chohan und dem Auftraggeber.  

  

11.2 Sie gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.  

  

11.3 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.  

  

11.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.  

  

Förderpotentiale  

12.1 Prabh Chohan bietet möglicherweise ein erfolgsbasiertes Honorar für definierte Projekte zur Förderung an.  

12.2 Kennt der Auftraggeber durch Prabh Chohan Förderpotentiale, ist eine Umsetzung nur mit Prabh Chohan gegen Honorar zulässig.  

  

Schlussbestimmungen  

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, Änderungen umgehend bekannt zu geben.  

  

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden bestehen nicht.  

  

13.3 Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anwendbar. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Prabh Chohan Streitigkeiten werden am Gerichtsstand von Prabh Chohan geklärt.  

  

13.4 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.